Unsere Garantien
Die Garantiegeberin, die
Windmöller GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführung,
Charles-Lindbergh-Ring 13,
32756 Detmold, Bundesrepublik Deutschland,
bietet Kaufleuten, nachfolgend „Garantienehmern“, für den Bodenbelag [Produktbezeichnung] eine Garantie zu den nachfolgenden Bedingungen an:
Garantievertrag / Garantiezeit
Das vorliegende Angebot können lediglich Kaufleute annehmen, seien diese natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften.
Die Garantiegeberin verzichtet nicht auf die ausdrückliche Annahmeerklärung der Garantienehmer.
Die Annahme erfolgt durch Rücksendung des vorliegenden, vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Garantieangebotes an die postalische Adresse der Garantiegeberin oder durch elektronische Rücksendung an die elektronische Adresse garantie@windmoeller.de innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ware.
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei der Garantiegeberin.
Die Garantie gilt für einen Zeitraum von [x Jahren] ab Lieferung der Ware, sog. Garantiezeit.
Entscheidend für den Garantiefall im Garantiezeitraum ist die Anzeige des Garantiefalls bei der Garantiegeberin. Anzeigen die nach Ablauf der Garantiezeit bei der Garantiegeberin eingehen, begründen keine Rechte; selbst dann nicht, sollte der Garantiefall vor Ablauf der Garantiezeit eingetreten sein.
Garantievoraussetzungen
Der Bodenbelag [Produktbezeichnung] wurde vom Garantienehmer bei der Garantiegeberin gekauft und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang bei der Garantiegeberin.
Der Bodenbelag wurde unter Beachtung der Anleitung der Garantiegeberin im von der Garantiegeberin empfohlenen Einsatzbereich fachgerecht verlegt, insbesondere gem. den anerkannten Regeln des Fachs und der Technik.
Bei der Verlegung wurden nur geeignete und auf den Bodenbelag im System abgestimmte Hilfsstoffe verwendet.
Vor Ingebrauchnahme und danach zu jeder Zeit war die Fläche in den Zugangsbereichen mit ausreichend dimensionierten Sauberlaufzonen vor abrasiv wirkendem Schmutz geschützt.
Unter Beachtung der Reinigungs- und Pflegeanleitung der Garantiegeberin wurde die Fläche der Beanspruchung entsprechend fortlaufend gereinigt.
Garantiefall / Anzeige / Garantiefolge
Ein Garantiefall liegt vor, wenn der Bodenbelag [Produktbezeichnung] aufgrund von im Einsatzbereich üblicher Begehung Veränderungen in Design und / oder Farbe zeigt, die auf eine Abnutzung der Nutzschicht im schadhaften Bereich zurückzuführen ist. Unter Abnutzung wird ein Durchscheuern der Deckschicht innerhalb eines Bereichs von mindestens 10 cm² verstanden.
Der Garantiefall ist der Garantiegeberin unverzüglich anzuzeigen, spätestens 30 Tage nachdem der Garantienehmer Kenntnis vom Garantiefall hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sind Garantieleistungen ausgeschlossen.
Die Garantiegeberin kann die Erbringung von Garantieleistungen davon abhängig machen, dass sie die beanstandeten Erscheinungsbilder zuvor in Augenschein nehmen kann.
Liegen die Garantievoraussetzungen vor, stellt die Garantiegeberin im rechtzeitig angezeigten Garantiefall dem Garantienehmer kostenlos Ersatzware zur Verfügung, um die von den Erscheinungsbildern betroffene Fläche auszutauschen. Unter betroffener Fläche ist die Fläche im umschlossenen oder auch optisch abgrenzbaren Raum zu verstehen. Die Garantiegeberin ist bemüht, eine dekorgleiche Ersatzware zu liefern. Steht diese nicht zur Verfügung, ist die Garantiegeberin lediglich verpflichtet, verfügbares Ersatzmaterial zu stellen, das dem beanstandeten Material möglichst ähnlich ist. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Die Garantiegeberin kann nach ihrer freien Wahl alternativ den Kaufpreis erstatten.
Rechtswahl / Gerichtsstand / Annahmeerklärung
Dieser Vertrag stellt die gesamte Garantievereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle ggf. vorherigen Vereinbarungen oder Zusicherungen, schriftlich oder mündlich, die sich auf den Gegenstand des Garantievertrages beziehen.
Der Garantievertrag wird lediglich ergänzt durch geltendes Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG, Convention on Contracts for the International Sale of Goods).
Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf Rechte aus diesen Bedingungen in einzelnen Fällen berührt nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen Geschäftsverkehr.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Garantiegeberin.
Produkt | Garantiezeit |
---|---|
wineo 400 | 5 Jahre |
wineo 600 | 7 Jahre |
wineo 800 | 10 Jahre |
wineo 1000 | 10 Jahre |
wineo 1200 | 15 Jahre |
wineo 1500 / 1500 sea | 20 Jahre |
Anforderung des Garantievertrags unter garantie@windmoeller.de